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  Der Krieg geht weiter (Frankfurter Rundschau vom 12. 6. 2002)
  Der SPIEGEL Artikel vom 25. 6. 2001
  Das Urteil im Lampenstreit

nach unten Der Krieg geht weiter (Frankfurter Rundschau vom 12. 6. 2002)
Von Admin, am 6/23/2002 10:30:14 AM
 
http://www.fr-aktuell.de/archiv/fr30t/h120020612051.htm

Birne, matt

Der Wiesbadener Lampenrichter: Was als Streit unter Nachbarn begann, mutiert von der Posse zum Skandal

Von Katharina Sperber (Wiesbaden)

Familie Zboralski schaut in eine finstere Zukunft: Geld weg, Ruhe dahin, Gerechtigkeit in unerreichbarer Ferne. Dabei hatte alles begonnen mit einem kleinen Licht.

Das halbe Land hat über ihn gelacht, den Amtsrichter Bernhard Gomm. Büttenredner ernteten stets Heiterkeit, wenn sie ihn auch nur erwähnten, den "Lampenrichter zu Wiesbaden". Briefe wurden ihm zugesandt, mit dem Befund, er leide wohl "am galoppierenden Rinderwahnsinn", weil er sich in seinem nächtlichen Schlaf durch eine "Glühbirne, 40 Watt, matt", am Haus seines Nachbarn so gestört fühle, dass er deswegen nicht nur ein, sondern gleich mehrere Gerichte bemühte.

So etwas kann schmerzen. Besonders wohl einen "Richter am Amtsgericht", wie Bernhard Gomm gern und häufig in seine Briefköpfe schreibt. Was hat der 43-Jährige denn getan? Doch nur sein vermeintliches Recht verfolgt, so wie es jeder Bürgerin und jedem Bürger zusteht. Und hat es in zweiter Instanz zugesprochen bekommen, im vergangenen Dezember vor dem Landgericht Wiesbaden, nachdem zuvor eine Kollegin Gomms seine Klage beim Amtsgericht Wiesbaden abgewiesen hatte.

Der Beklagte, Gregor Zboralski, Oberkommissar beim Bundeskriminalamt, wurde "im Namen des Volkes" dazu "verurteilt, es zu unterlassen", das Gommsche Anwesen "zu bestrahlen". Missachtet er das Verbot, drohen ihm "bis zu 500 000 Mark Ordnungsgeld" oder sechs Monate Haft. Der Richter am Landgericht hatte zuvor während einer "bei Dunkelheit durchgeführten Augenscheinnahme" festgestellt: dass "nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen unter Berücksichtigung der Natur und der konkreten Zweckbestimmung des Grundstücks des Klägers in der konkreten Beschaffenheit, insbesondere des streitgegenständlichen Schlafzimmers, mit dem dauerhaften Betrieb der streitgegenständlichen Außenleuchte mittels einer 40 Watt und mehr-Birne am Haus des Beklagten eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung des Grundstück des Klägers verbunden ist". Der Lichteinfall treffe "auf einen Bettbereich des Klägers, in dem sich der Kläger mit seinem Kopf regelmäßig zum Schlafen aufgehalten hat".

Der Verurteilte fügte sich dem Richterspruch, irritiert zwar, aber insoweit einsichtig, dass er die Funzel neben seinem Hauseingang abmontierte. Damit, so glaubte die Republik, sei ein Nachbarschaftsstreit erledigt, wie er zu Tausenden vor Schiedsstellen oder Gerichten jedes Jahr ausgefochten wird - genaue Zahlen erheben die Behörden nicht. Viele schmunzelten vielleicht noch über die besondere Skurrilität des Falls. Das war es dann auch.

Aber nicht für Bernhard Gomm: Das Vertrauen des Amtsrichters in den Rechtsstaat scheint, vielleicht gerade wegen der vielen Witze, die über ihn gerissen werden, umso unerschütterlicher, wie es der Familie Zboralski inzwischen "völlig abhanden" gekommen ist. Im März beantragte Bernhard Gomm beim Amtsgericht Wiesbaden nun die Vollstreckung des Urteils. Gregor Zboralski soll blechen; denn er bestrahle "weiterhin" das Anwesen, und zwar nun mit der Küchenlampe und mit einem "Strahler" im Hausflur, den er um die Weihnachtszeit extra "in gleicher Höhe wie die Außenlampe angebracht" und somit nur das "Nötigungsmittel ausgetauscht" habe.

Ende Mai rückte also im Schlafzimmer Gomms, das er inzwischen zu seinem Arbeitszimmer umfunktioniert hat, eine Richterin an - diesmal wieder vom Amtsgericht. Um sich ein Bild zu machen von der neuen Bestrahlung. Das war bereits der dritte gerichtliche Ortstermin in dem Lampenstreit. Da sich die Familie Zboralski weigerte, der Richterin das Haus zu öffnen, beantragte Gomm nun "Inaugenscheinnahme des im Haus des Schuldners gelegenen Flurs zur Feststellung, ob sich dort eine Flurlampe befindet. Hierbei soll es sich um die im linken Bereich des Flurs angebrachte Wandlampe und nicht um die Deckenlampe handeln", wie es im Protokoll heißt.

Schon im Januar, keine drei Wochen nach dem für ihn so positiven Urteil, hatte Bernhard Gomm eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das BKA geschickt "wegen des völlig inakzeptablen außerdienstlichen Verhaltens" des Oberkommissars Zboralski. Zum Beispiel missachte er den "Benutzungszwang für die braune Mülltonne", habe in "völliger Hemmungslosigkeit" "fast 350 Mal gegen die Strafgesetze" und vor allem gegen das Urteil verstoßen, was Zboralskis "extreme Bösartigkeit" und seine "Einstellung zur geltenden Rechtsordnung" widerspiegele. "Bei seiner Herkunft verwundert es uns nicht."

Diesen Satz verstanden etliche als eine Anspielung auf den möglicherweise fremdländisch klingenden Namen der alteingesessenen Familie Zboralski. Für die Eltern des Oberkommissars war diese Dienstaufsichtsbeschwerde jedenfalls Grund genug, Anzeige gegen Bernhard Gomm wegen Beleidigung zu erstatten. Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Und so kann kein Frieden einkehren in Nordenstadt, einem Vorort der hessischen Landeskapitale. Hartmut Zboralski, dem der Bungalow im Goethering 10 gehört, den er an seinen Sohn Gregor seit Oktober 2000 vermietet hat, "weiß nicht mehr, wie diese Prozesslawine zu stoppen ist". Summa summarum habe ihn die leidige Angelegenheit bisher schon 5000 Euro gekostet. Kein Ende ist in Sicht. "Sollen wir jetzt unsere Fenster zumauern?", fragt er.

Amtsrichter Gomm sitzt, vier, fünf Meter durch einen Fußweg und die beiden schmalen Vorgärten von seinem Nachbarn getrennt, in Goethering Nummer 18, seinem weiß getünchten Flachdachhaus. Davor blühen rote Rosen und gelbe Lilien. Nachtfalter taumeln im Schein der beiden lichtstarken Straßenlaternen, links und rechts der beiden Grundstücke. Die aber stören ihn nicht.

Hörbar nervös reagiert Gomm auf Anrufer, die ihm Gelegenheit bieten wollen, sich zu der Causa zu äußern. Zuerst sagt er, dass er "gar nichts sagen will" zu laufenden Verfahren. Um sich dann doch zu empören über den "Gegner", der alles daran setze, ihn "zu verletzen und zu verleumden". Zwischendurch schreit er seine Frau an, die im Hintergrund pausenlos das Telefongespräch kommentiert, das sie offenbar mithören kann: "Jetzt halt' doch endlich mal den Mund." Die Nerven scheinen blank zu liegen bei Bernhard Gomm, wenn er daheim in seinem Häuschen sitzt. In dem ruhigen Sträßchen, wo sich die Neusiedler Zboralski inzwischen ziemlich unwohl fühlen - hat man ihnen doch auch zu verstehen gegeben, dass "die Nachbarn es sonderbar finden, dass wir neue weiße Fenster eingebaut haben, obwohl doch sonst alle Bungalowfenster schon immer braun sind", erzählt Vater Zboralski.

Wiesbadener Rechtsanwälte, die mit Gomm bei Gericht zu tun haben, beschreiben ihn als "forsch, aber löblich entscheidungsfreudig". Seine Kollegen am Amtsgericht nennen ihn "freundlich" und "nett", er komme bis heute "untadelig seiner Arbeit nach". Ganz anders reagieren viele Leser, die sich zu dem Glühbirnen-Fall in den Zeitungen im Rhein-Main-Gebiet äußern. Einige fürchten sich vor einem Richter, der in seinem Privatleben "wohl jedes Augenmaß verloren" habe. "Vor so einem Richter möchte ich nie stehen", heißt es, dem Ansehen der Justiz werde großer Schaden zugefügt. Andere fragen, ob für Bernhard Gomm nicht auch das "Mäßigungsgebot" gelte, das in Paragraf 39 des Richtergesetzes festgeschrieben ist. Im Kommentar dazu heißt es: "Demnach hat sich ein Richter ganz allgemein im täglichen Leben Zurückhaltung aufzuerlegen" und "sein Verhalten stets so einzurichten, dass er nicht als uneinsichtig oder rechthaberisch erscheint".

Ingolf Tiefmann, der Vorsitzende des hessischen Richterbunds, hält es für seine "vornehme Pflicht", sich zu laufenden Verfahren nicht zu äußern. Im Übrigen habe jeder Bürger das uneingeschränkte Recht, sein Recht zu verfolgen. Und ein Richter sei auch ein Bürger. Im Amtsgericht heißt es, die Ermittlungen des Staatsanwalts wegen Beleidigung "blockieren derzeit die Dienstrechtsordnung": der Gerichtspräsident könne die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht weiterverfolgen, die die Eltern Zboralski gegen Gomm erhoben haben. Erst wenn entweder die Ermittlungen eingestellt oder ein eventuelles Strafverfahren abgeschlossen sei, könne der Dienstherr handeln. Auch im hessischen Justizministerium sieht man derzeit "keinen Ansatz, dienstaufsichtsrechtliche Schritte zu ergreifen", allerdings nicht ohne darauf hinzuweisen, im Ministerium "bedauere" man die Entwicklung des Falls.

Was Familie Zboralski nicht aus der Bredouille hilft. Der Fall, der sich wie ein Krake ihres Lebens bemächtigt, wird - misst man ihn an seinem bisherigen Verlauf - kaum noch ein gutes, geschweige denn schnelles Ende finden. Lehnt die Amtsrichterin Gomms Vollstreckungsbegehren ab, kann er versuchen, es beim Landgericht durchzusetzen. Falls der ermittelnde Staatsanwalt zu dem Schluss kommt, wegen erwiesener Beleidigung einen Strafbefehl gegen Gomm zu beantragen, kann er Einspruch dagegen einlegen. "Uns ist das Lachen längst vergangen", sagt Vater Zboralski. "Uns schützt keiner. Wir sind dem Amtsrichter Gomm total ausgeliefert."



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Copyright © Frankfurter Rundschau 2002
Dokument erstellt am 12.06.2002 um 21:54:56 Uhr

Erscheinungsdatum 13.06.2002




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Von Admin, am 6/19/2002 7:30:39 PM
 
"Direkt in die Augen"

Erbitterter Zoff zwischen einem Richter und einem Kommissar des Bundeskriminalamts hält seit Monaten die Justiz in Atem. Es geht nur um eine Glühbirne, doch der bizarre Rechtsstreit ist längst außer Kontrolle geraten. Von Bruno Schrep



Die Lichtquelle fällt Fremden nicht besonders auf. Laternen wie diese, schmiedeeisern, auf alt getrimmt, gibt es tausendfach. Diese eine jedoch, die an einer Hauswand im Wiesbadener Stadtteil Nordenstadt hängt, beschäftigt, ob sie leuchtet oder nicht, ein Amtsgericht, ein Landgericht, eine Staatsanwaltschaft: ein groteskes Stück deutscher Wirklichkeit.

Eingeschaltet sind das Frankfurter Oberlandesgericht und zwei Anwaltskanzleien. Führungskräfte des Bundeskriminalamts und Experten des hessischen Justizministeriums befassen sich mit dem Fall.

Die Laterne ist zum Symbol geworden für die Unfähigkeit, Konflikte zu lösen. Ein Lehrstück, halb Komödie, halb Trauerspiel. Vor allem aber absurdes Theater mit drei Hauptdarstellern.

Erster Akt: In die kleine Bungalowsiedlung in Wiesbaden-Nordenstadt, die aus zwölf Häusern besteht, zieht ein Neuer: der junge BKA-Oberkommissar Gregor Zboralski, 29, mit Frau und kleiner Tochter. Ein freundlicher Kumpeltyp, Fahnder, Fußballer, forsch. Sein Vater, pensionierter Lufthansa-Pilot, hat das Anwesen gekauft und an den Sohn vermietet.

Die Nachbarn sind nicht erfreut. Dieser Neue, finden sie, passt schlecht in die kleine Welt der Bungalowbesitzer, die sich hinter dicken, mit Grün überwucherten Betonmauern von ihren Mitmenschen abgegrenzt haben: Er fällt einfach die Bäume im Garten, kürzt rigoros die Hecken, fegt nicht pünktlich die Straße, füllt seine Garage mit Baumaterial, parkt sein Auto auf dem Gehweg.

Strapaziert reagiert besonders der Hausbesitzer von gegenüber, Zivilrichter Bernhard G., 42. Der Mann muss ständig über Konflikte entscheiden, muss abwägen, vermitteln, schlichten. Das macht er routiniert und mit Fingerspitzengefühl - zumindest im Gerichtssaal.

Da weigert sich eine Versicherung, für den Schaden eines Autounfalls aufzukommen. Richter G. schlägt einen Vergleich vor, witzelt mit den Anwälten. Ein Mieter pocht auf Mietminderung, weil monatelang ein Gerüst vor seinem Fenster stand. Richter G. kündigt ein Urteil für die nächsten Tage an. Ein Nachbar beschuldigt den anderen, Katzenstreu in seinen Vorgarten zu werfen. Richter G. schmunzelt, lädt acht Zeugen vor.

Zurück in seinem Bungalow, bei seiner Lebensgefährtin und seiner halbwüchsigen Tochter, freut sich der Jurist auf absolute Ruhe, möchte keine Kompromisse mehr schließen. Gern betont er, dass ringsherum "nur Akademiker" wohnen, Gleichgesinnte, mit denen man keinen Streit bekommen könne - mit einer Ausnahme: mit diesem jungen BKA-Beamten.

Der schaltet, kaum ist er eingezogen, nachts die Laterne über seiner Haustür an, als Schutz vor Einbrechern. Vor allem die Ehefrau fühlt sich dadurch sicherer.

Richter G. ist entrüstet. Weiß dieser Neue nicht, dass sein Schlafzimmer schräg gegenüber der Laterne liegt, nur zehn, elf Meter entfernt? Dass ihm die Laterne "mitten ins Bett" strahlt, "direkt in die Augen"?

Mehrere Monate unterdrückt der Jurist seinen Groll. Abends kann er nicht einschlafen: wegen der Lampe. Nachts wacht er ständig auf: wegen der Lampe. Tagsüber kann er sich nur mit Mühe auf seine Fälle konzentrieren: wegen der Lampe.

Das Licht gegenüber empfindet er täglich mehr als Provokation, als Herausforderung, als fortwährende Kränkung seiner Persönlichkeit. Was nimmt dieser Mensch da drüben sich eigentlich heraus?

Der Polizist ahnt erst, dass den Nachbarn die Laterne stört, als der Richter eines Morgens vor seiner Tür steht und ihn auffordert, künftig die Lampe nicht mehr einzuschalten. Doch da ist es bereits zu spät.

Weil der BKA-Fahnder nicht sofort abschaltet, sondern nur die 60-Watt-Glühbirne durch eine 40-Watt-Birne ersetzt, schreibt ihm der Richter tags darauf in Anlehnung an einen Gesetzestext: "Sie werden es ab heute strikt unterlassen, mein Eigentum durch Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusche, Erschütterungen, Bestrahlungen, Beleuchtung und Ähnlichem zu beeinträchtigen, soweit Ihnen hierzu die gesetzliche Grundlage fehlt."

Oberkommissar Zboralski, nun ebenfalls gereizt, kontert umgehend: "Ich weise Sie darauf hin, dass die passive Notbeleuchtung meines Hauseingangs eine legitime, von der Polizei empfohlene Maßnahme der Gefahrenabwehr darstellt."

Zweiter Akt: Zivilrichter Bernhard G. klagt. Bis zu 500 000 Mark soll der Nachbar zahlen, wenn er weiter die Laterne leuchten lässt, oder bis zu sechs Monate in den Knast. Begründung: Das Schlafzimmer werde durch die Lampe gegenüber fast "taghell" erleuchtet. Um es abzudunkeln, müsse der Rollladen vollständig geschlossen werden. Dies wiederum verhindere die notwendige Lüftung des winzigen Raumes.

Die zuständige Amtsrichterin Anette Lohrengel versucht händerringend, den heiklen Fall loszuwerden. Sie offenbart, dass sie mit dem Richter per Du ist, ihn seit Jahren kennt - vergebens. Duzen sei kein Befangenheitsgrund, entscheidet das Landgericht. Beide Juristen gehörten einer Generation an, "bei der das Du im Umgang miteinander schon fast die Regel ist".

Richter G. verstrickt sich immer tiefer in seinen Zorn. Obwohl er weiß, dass deutsche Zivilrichter jedes Jahr unter der Last von fast einer viertel Million Bagatellverfahren ächzen, obwohl er sich selbst schon mit Nachbarschaftsstreitigkeiten herumquälen musste, setzt er noch einen drauf.

Mit Briefkopf "Richter am Amtsgericht" und unter dem Betreff "Außerdienstliches Verhalten des Herrn Gregor Zboralski" beschwert er sich beim Arbeitgeber seines Widersachers, beim Bundeskriminalamt. Auszug: "Seit Herr Zboralski definitiv weiß, dass er durch das nächtliche Bestrahlen massiv stört, hat er diese Aktivitäten auch zeitlich ausgedehnt, beispielsweise gestern von 15.30 Uhr bis heute Morgen 7.45 Uhr." Wenn je noch eine Chance zur Verständigung bestand, nun ist sie vertan.

"Jetzt hat er falsch gewachst", empört sich der Vater des Kripo-Beamten, Hauseigentümer Hartmut Zboralski, und übernimmt im Rechtsstreit das Kommando. Der Ex-Pilot, ein resoluter Mann, sieht die Familienehre in Gefahr. Soll sein Filius etwa vor diesem Richter kuschen? Sich zu Unrecht bei Vorgesetzten denunzieren lassen? Und alles wegen 40 Watt, matt?

Ein Anwalt muss her, sofort. Und eine Retourkutsche: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter G. beim Amtsgerichtspräsidenten, und, eine Woche später, ein Beschwerdebrief an die Präsidentin des hessischen Oberlandesgerichts.

Dritter Akt: Der Zivilrichter fühlt sich den Aufregungen um die Laterne nicht mehr gewachsen, lässt sich für eine Woche dienstunfähig schreiben. Den Nachbarn zeigt er wegen Körperverletzung an. "Ich bin verletzt", erklärt er, "tief verletzt." Seit Wochen habe er nachts kaum ein Auge zugemacht.

"Lächerlich", entgegnet der Rechtsanwalt des Oberkommissars. "Warum starrt der Richter dauernd auf die Glühlampe, statt sich dem Schlaf hinzugeben?" Der Anwalt beantragt, die Zivilklage abzuweisen, notfalls ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Bei Messungen hat sich herausgestellt, dass die Lampe auf eine Entfernung von zehn Metern wenig heller als eine Kerze scheint, ihre Leuchtstärke an der Fassade des gegenüberliegenden Hauses nur etwa 0,3 Lux beträgt. Erst ein Lichtschein von mehr als einem Lux könnte jedoch einen Verstoß gegen empfohlene Grenzwerte darstellen.

Im Bundeskriminalamt und im Wiesbadener Amtsgericht kommt derweil Unruhe auf. Der Zoff um die Laterne wird zum Hauptthema in der Kantine, in den Fluren, in den Büros. "Schaden für das Amt", befürchtet Bernhard Falk, Vizepräsident des BKA. "Schaden für das Amt", ahnt auch Rolf Engelhard, Präsident des Wiesbadener Amtsgerichts. BKA-Mann Zboralski bekommt von ganz oben signalisiert, dass eine weitere Eskalation des Streits vom Amt nicht erwünscht sei. Warum er denn, zum Teufel, die vermaledeite Lampe nicht einfach ausknipse?

Doch das ist keineswegs einfach. Der Zwist hat sich längst verselbständigt. Insbesondere Vater Zboralski ist entschlossen, diesen Kampf bis zum Ende durchzufechten. Wollen wir mal sehen, wer hier Recht hat.

Im Gespräch mit seinem Zivilrichter erkennt Amtsgerichtspräsident Engelhard indessen, dass der Rechtsstreit, den viele einfach nur zum Wiehern finden, für Richter G. existenzielle Bedeutung hat, in keinem Verhältnis mehr zum Anlass steht. Der Mann verliert die Fassung, wirkt auf seinen Chef "jämmerlich, richtig zermürbt".

Kollegen rätseln über Hintergründe. Gilt die Verzweiflung wirklich nur dieser Laterne? Oder weist sie auf eine andere Kränkung hin, vielleicht eine vergebliche Stellenbewerbung, eine verhinderte Beförderung, eine private Enttäuschung? Und warum rät der Anwalt des Richters nicht zum Einlenken?

Vierter Akt, Ortstermin: Abends um 21 Uhr, die Laterne ist eingeschaltet, inspiziert Richterin Lohrengel die Bungalowsiedlung. Sie geht den kleinen Fußweg auf und ab, der zwischen den Häusern verläuft, begutachtet die öffentlichen Straßenlampen, die ohnehin nachts brennen und den Weg in ein diffuses, weißliches Licht tauchen, bleibt lange vor der inkriminierten Laterne stehen. Schon ein paar Meter weiter hat sie Mühe, einen der zahlreichen Schriftsätze aus der Prozessakte zu lesen.

Im Schlafzimmer des Kollegen lässt die Richterin den Rollladen herunter. Zu einem Drittel, zu zwei Dritteln, ganz. Schließlich legt sich die Juristin ins Kollegenbett. Dabei macht sie sich Notizen.

Ihr Fazit: Dass die Lampe bei geöffnetem Rollladen den Schlaf beeinträchtigen könne, sei "nachvollziehbar". Andererseits: Dass der Polizist ein zusätzliches Licht haben möchte, das auf erwünschte Besucher "einladend", auf Eindringlinge dagegen "abschreckend" wirke, sei ebenfalls "nachvollziehbar".

Auf Kompromisssuche stöbert die Richterin persönlich in mehreren Lampengeschäften, wird fündig, schlägt einen Vergleich vor. Der BKA-Mann solle doch, bitte schön, seine rundum leuchtende Klarglaslaterne gegen eine Lampe austauschen, "die ihr Licht gezielt nach unten abstrahlt". Eine solche Beleuchtung müsse der Richter dann dulden.

Die Anschaffungskosten, etwa 100 bis 200 Mark, dürften für den Polizisten "vor dem Hintergrund eines erträglichen nachbarschaftlichen Miteinanders nicht zu hoch sein", resümiert Richterin Lohrengel.

"Die Funzel zahl ich aus eigener Tasche", bietet Amtsgerichtspräsident Engelhard an, der ein Ende der Querelen um seinen Richter herbeisehnt.

Von wegen. "Warum hat die Richterin nicht nach einem lichtundurchlässigen Vorhang gesucht?", fragt der Vater des BKA-Beamten, nennt den Kompromiss der Richterin "aberwitzig".

Auch Richter G. lehnt den Vergleichsvorschlag seiner Kollegin strikt ab, besteht auf einer Entscheidung. Dass der Staatsanwalt seine Strafanzeige aus "Mangel an öffentlichem Interesse" zurückgewiesen hat, den Nachbarn nicht wegen Körperverletzung anklagt, bestärkt ihn in der Überzeugung, dass er zwar Recht hat, aber kein Recht bekommt.

Als Verlierer fühlt er sich schon jetzt. Sein Haus stehe zum Verkauf, versichert er, "ich will nur weg, schnell weg. Ich werde ja vertrieben". Vor dem peinigenden Schein der Laterne sei er bereits aus seinem Schlafzimmer geflüchtet: "Ich schlafe jetzt im Keller."

Richterin Lohrengel will den Prozess am Freitag, 9.45 Uhr, fortsetzen.


















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Von Admin, am 6/6/2002 1:55:22 PM
 
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,173687,00.html

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